Regeln für den Umzug an Sonn- oder Feiertagen

 

Lässt sich der Umzug an keinem anderen Tag außer an einem Sonntag oder an einem Feiertag planen? Dann ist Flexibilität gefragt und besondere Regelungen gelten hier. Wie auch Sie Ihren Umzug an diesen besonderen Tagen organisieren und erledigen, dies zeigen wir Ihnen hier in diesem Artikel.

Sind Umzüge an Sonn- und Feiertagen überhaupt gestattet?

Der Paragraph 4 des Feiertagsgesetzes gibt hier näher Aufschluss und hier sind die Punkte genau beschrieben:496+

Laut Absatz 1 des Paragraphen vier gilt:

,,Alle gewerblichen Arbeiten einschließlich des Handelsgewerbes, deren Ausführung an Sonn- und Feiertagen nach Bundes- oder Landesrecht allgemein oder im Einzelfalle ausdrücklich zugelassen ist.“

Somit sind diese Regelungen Ländersache und können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Welche Regelungen für Sie zutreffen, können Sie in Ihrem zuständigen Ordnungsamt erfahren. Meist ist es jedoch so, dass nicht gewerbliche und aufschiebbare Arbeiten nur an Wochentagen erlaubt sind. Das bedeutet, wenn Sie einen privaten Umzug an einem Sonntag oder einem Feiertag planen, sind Sie hier meist von eben dieser Regelung betroffen. 

Ihr Umzug kann jedoch unter Umständen ein sogenanntes unaufschiebbares Vorhaben hinsichtlich der Erledigung sein. 

Was sind die Bedingungen, die es mir gestatten, meinen Umzug an einem Sonntag oder einem Feiertag auszuführen?

Eine Voraussetzung für Ihren Umzug an einem Sonn- und Feiertag kann eine Frist sein, die nicht überschritten werden darf. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie nicht aus Eigenverschulden den Umzug mangels Zeit an einem normalen Arbeitstag verlegen konnten. Und Sie somit die Frist für Ihren Auszug aus Ihrer alten Wohnung verpassen würden.

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Der zweite Punkt, der zur Voraussetzung gehört, ist, dass Sie mit einem Kleintransporter Ihren Umzug erledigen. Daher ist es laut Verordnung nicht erlaubt, mit einem LKW den Umzug zu organisieren. Dies gilt meist bis zu einem Gewicht von 7.5 Tonnen und ohne das ziehen eines Anhängers.

Dritter Punkt dieser Verordnung betrifft die Lautstärke. Diese muss unbedingt während des gesamten Umzüge Berlin niedrig gehalten werden und eventuelle handwerkliche Tätigkeiten, die die Nachbarn stören könnte, müssen vermieden werden. Dies ist meist bereits schon in der Hausordnung des jeweiligen Mietgebäudes geregelt, die das laute Bohren, Hämmern oder das Musik hören, untersagt.

Voraussetzungen für einen solchen Umzug sind schwer in die Tat umzusetzen

So ist ein Umzug an einem Sonn- oder Feiertag nicht ausgeschlossen. Doch kommen erschwerende Faktoren hinzu. Da diese einen Umzug nicht leicht machen, empfiehlt sich hier – sofern es keine andere Möglichkeit gibt – die Verlegung auf einen Wochentag. 

Beachten Sie auch, dass es sich nicht nur aus der Pietät heraus nicht gehört, an einem Totensonntag oder einem Karfreitag umzuziehen. Zusätzlich ist es das generelle Verbot eines Umzuges, das an diesen Feiertagen zu beachten ist.

Die Einrichtung und die Beantragung einer Halteverbotszone

Gerade an diesen Sonn- und Feiertagen ist es wichtiger denn je, eine Halteverbotszone einzurichten. Hier kann Ihnen Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt weiterhelfen. Einige Umzugsunternehmen  bieten ihren Kunden diesen Service an. So müssen Sie sich nicht um die Beantragung und das Aufstellen dieses Schildes kümmern.

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